Du bist interessiert an einer Mitgliedschaft in unserem Verein? Auf dieser Seite erhältst du wichtige Informationen und einen Überblick über Aufnahmemodalitäten, die Rechte aber auch über die Pflichten eines jeden Mitglieds des SFV Alsdorf.
Aufnahmemodalitäten
Eine Aufnahme in den SFV Alsdorf ist grundsätzlich zu Beginn und in der Mitte eines jeden Kalenderjahres möglich. Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:
- Freie Aufnahmekapazitäten
- Unbescholtenheit (insbesondere im Zusammenhang mit Jagd- und Fischereifrevel)
- Ein ordnungsgemäß, d.h. gänzlich ausgefülltes Antragsformular
- Das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters bei Jugendlichen
- Die Vorlage eines gültigen Fischereischeines bei Senioren
Du hast mehrere Möglichkeiten den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Mitgliedschaft einzureichen.
Per Mail
Per Post
Gerd Eiche
Luisenstrasse 43
52477 Alsdorf
Gerne kannst du den Antrag auch persönlich einem Vorstandsmitglied aushändigen.
Nachdem ein Antrag eingegangen ist, erhältst du eine Bestätigung des Einganges und eine kurze Info wie weiter verfahren wird. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Mit der Aufnahme in den Verein werden die Vereinssatzung, die Geschäftsordnung und die Gewässerordnung anerkannt und als verbindlich erklärt. Diese Dokumente stehen im Download-Bereich online zur Verfügung.
Aufnahmeantrag Download
Den Antrag auf Mitgliedschaft des SFV Alsdorf kannst du als PDF-Dokument hier herunterladen.
Aufnahmegebühr
Bei Aufnahme in den Verein wird für Erwachsene eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von derzeit 100.- EURO erhoben. Bei der Aufnahme von Kindern und Jugendlichen wird auf eine Aufnahmegebühr verzichtet.
Jahresbeitrag
Alle aktiven Vereinsmitglieder haben nach der Entrichtung des Jahresbeitrages und dem Erhalt der Beitragsmarken das Recht an den Vereinsgewässern Teichanlage an der B57 und am Alsdorfer Kahnweiher zu angeln. Der Jahresbeitrag wird zum 01.12. eines jeden Jahres für das folgende Kalenderjahr per Lastschriftmandat eingezogen. Weiterhin besteht die Möglichkeit den Jahresbeitrag auf das Konto des SFV Alsdorf zu überweisen. Der Jahresbeitrag staffelt sich derzeit wie folgt:
Jugend: 35.- EURO
Senioren aktiv: 90.- EURO
Senioren passiv: 25.- EURO
Die Beitragsmarken werden in der Regel an zwei Terminen zum Ende des laufenden oder zu Beginn des folgenden Jahres ausgegeben. Die Termine zur Ausgabe der Beitragsmarken findest du hier.
Fangbuch
Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, gewässerspezifisch über die Art, die Anzahl und der Größe der selbst oder durch mitgeführte Gastangler erbeuteten und dem Gewässer entnommenen Fische eine Fangstatistik anzulegen. Hierzu ist das Fangbuch zu führen. Das Fangbuch steht im Download-Bereich digital zur Verfügung. Das Fangbuch ist zum Termin zur Verlängerung der Angelpapiere mitzubringen.
Umweltdienst
Zur Pflege bzw. zum Erhalt eines ansehnlichen Gewässerzustandes hat jedes aktive Vereinsmitglied (Senioren) gemäß der Vereinssatzung die Verpflichtung Umweltdienste zu entrichten. Die Höhe der zu leistenden Arbeitsstunden für die Umweltdienste wird jährlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Derzeit sind die folgenden Leistungen zu erbringen:
Im 1. Jahr der Mitgliedschaft: 20 Stunden
Ab dem 2. Jahr der Mitgliedschaft: 10 Stunden
Mindestens 4 Termine für den Umweltdienst werden zu Beginn eines jeden Jahres durch die Arbeitseinsatzleiter festgelegt. Die Termine hierzu findest du hier. Weitere Termine werden im Laufe des Jahres bekanntgegeben. Die detaillierten Regelungen zum Umweltdienst findest du in der Geschäftsordnung.
Wir hoffen die Informationen auf dieser Seite haben dir einen Überblick über die Mitgliedschaft im SFV Alsdorf gegeben. Solltest du weitere Informationen benötigen oder sonstige Fragen haben wende dich bitte über das Kontaktformular direkt an den Vorstand.